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TERMS & CONDITIONS

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 § 1 Geltungsbereich, Zustandekommen des Vertrages

 

1.1  Sämtlichen Leistungen und Lieferungen der SV Global und der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH liegen unabhängig von der Vertragsart oder der Art der Rechtsbeziehung ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht für jedes folgende Vertragsverhältnis nochmals ausdrücklich vereinbart oder bekannt gemacht werden.

 

1.2  Anderslautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Vertragspartner finden nur Anwendung, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn Vertragsannahmen oder Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen erfolgen. Derartigen Klauseln wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ein expliziter Widerspruch durch SV Global und der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH bei Erhalt von Vertragsannahmen oder Gegenbestätigungen unter Hinweis auf fremde AGB ist nicht erforderlich.

 

1.3  Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bzw. der schriftlichen Bestätigung durch die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH.

 

1.4  Angebote durch die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH gelten als unverbindlich, bis der Kunde schriftlich die Annahme des Angebots erklärt. In der Bestellung durch den Kunden liegt die verbindliche Annahme des Vertragsangebots der SV Global und der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH. Die Annahme der Angebote hat jeweils unverzüglich, spätestens aber in der im Angebot festgelegten Frist zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist und/oder verspäteter Reaktion durch den Kunden ist die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH an die im Angebot geltenden Konditionen nicht mehr gebunden.

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§ 2 Pflichten des Kunden / Abnahme / Lieferung / Prüfung / Lieferanten

 

2.1  Die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH berät den Vertragspartner in Fragen des unternehmerischen Managements. Den genauen Inhalt der zu erbringenden Beratungsleistungen legen die Parteien z.B. in einem ersten Beratungsgespräch einvernehmlich fest. Die Vergütung für das erste Beratungsgespräch ist in das Beratungshonorar eingerechnet.

 

2.2  Darüber hinaus verkauft und vermittelt die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH Handelswaren, d.h. Produkte und Rohstoffe, an Unternehmen, Großhändler, Zwischenhändler und Produzenten sowie Endkunden. Zu den angebotenen Produkten zählen z.B. (persönliche) Schutzausrüstung und/oder Rohstoffe zu deren Herstellung, unter Berücksichtigung der jeweils im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Zertifizierungen und Produktvorgaben und andere Produkte, die bedingt durch aktuelle Marktsituationen (Pandemie, Krieg, Lieferketten) nur bedingt verfügbar sind. Die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH stellen für ihre Kunden und Partner außerdem Kontakte zu Lieferanten und Großhändlern her und bieten hierzu als separate Leistung im Rahmen eines Auftragsverhältnisses u.a. die Überprüfung dieser Dritten auf z.B. Validität, Seriosität und Lieferverhalten, an.

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2.3  Vertragsgegenstand ist die jeweils vertraglich vereinbarte Tätigkeit bzw. Leistung oder Lieferung und ist dem jeweiligen Auftrag zwischen SV Global oder Sréter Vermögensverwaltungs GmbH und dem Kunden bzw. Vertragspartner detailliert zu entnehmen. Die geschuldete Leistung kann aus der Erbringung der gewünschten Informationen, der Lieferung von Waren oder der Herstellung von Geschäftskontakten bestehen. Die Leistungen der SV Global und der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH sind erbracht, sobald die vertraglich geschuldeten Feststellungen und/oder Informationen sowie ggf. die daraus folgenden Empfehlungen dem Vertragspartner zugegangen sind oder die Ware an den vertraglich vereinbarten Ort geliefert wurde.

 

2.4  Bei der Lieferung von Handelswaren ist jeweils eine Abnahme durch den Vertragspartner erforderlich. Dabei gilt grundsätzlich: Die Ware gilt als abgenommen, wenn der Vertragspartner diese nicht nachweislich direkt bei Annahme und unter Angabe berechtigter Gründe bei SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH rügt. Darüber hinaus gilt eine Abnahme als erfolgt, sobald der Vertragspartner die Ware verwendet, veräußert oder in einer Weise verändert, die die Rücknahme für die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH unmöglich macht. Gesetzliche Regelungen, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sofern vertraglich zwischen den Parteien eine anderslautende Abnahme vorgesehen ist, tritt die Abnahmewirkung auch dann ein, wenn der Vertragspartner durch die
SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH zweimal vergeblich und in zumutbarer Weise zur Abnahme aufgefordert wurde. Die Abnahme tritt dann mit Ablauf des 3. Tages nach Zugang der zweiten Aufforderung ein.

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2.5  Bei der vertraglich vereinbarten Erbringung von Beratungsleistung und der Einholung von Informationen durch die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH, schuldet die die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH die sorgfältige Auswahl der hinzugezogenen Informationsquellen und die gewissenhafte und gründliche Überprüfung und Auswertung der gewonnen Informationen. Die weitere Verwendung der erlangten Informationen sowie ggf. die Umsetzung der durch die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH ausgesprochenen Empfehlungen obliegt dem Vertragspartner allein und ist nicht mehr Gegenstand der vertraglich geschuldeten Beratungsleistungen.

 

2.6  Der Vertragspartner verpflichtet sich, der SV Global und der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH alle für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten und sonstigen Informationen vollständig und inhaltlich richtig zur Verfügung zu stellen bzw. zu ermöglichen, dass diese durch die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH zur Kenntis genommen, ausgewertet und verwendet werden können. Während der Auftragserfüllung eintretende Änderungen der Daten oder Informationen oder anderer für die Auftragserfüllung wichtiger Umstände sind der SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH unverzüglich nach deren Bekanntwerden schriftlich mitzuteilen.

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2.7  Der Vertragspartner verpflichtet sich, der SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH schriftlich mitzuteilen, an welche Adresse sowie an welche Empfangspersonen die Untersuchungsergebnisse, Waren oder Arbeitsergebnisse herauszugeben sind. Ferner ist schriftlich darzulegen, welche Übertragungsmittel (Telefon, Telefax, Briefpost, Boten) oder Versandart gewählt und welche besonderen Vorkehrungen dabei getroffen werden sollen sowie welcher Grad der Vertraulichkeit einzuhalten ist. Mitteilung und Versendung durch die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH erfolgt auf Gefahr des Empfängers.

 

2.8  Der Vertragspartner versichert mit Auftragsbestätigung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftrags-durchführung den Tatsachen entsprechen und dass mit dem Auftrag keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt werden.

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§ 3 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

 

3.1  Die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH unterliegen der Verpflichtung, alle vom Vertragspartner als vertraulich bezeichneten Daten und Informationen zu jeder Zeit nach strengen Kriterien der Informationssicherheit zu behandeln und nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weiterzugeben. Die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH verpflichten sich außerdem zur Wahrung der DS-GVO und aller einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Dies gilt für alle geschäftlichen Aktivitäten, interne und externe Abläufe sowie Daten, die im Rahmen der Auftragsabwicklungen ausgetauscht, gespeichert und verarbeitet werden.

 

3.2  Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH angewendeten Arbeitstechniken sowie durch SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH gewonnene Informationen, Erkenntnisse, Ermittlungsergebnisse oder sonstige vertragsbezogene Daten nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH an Dritte weiterzugeben. Eventuelle Verstöße gegen diese Verpflichtung berechtigen die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH zur Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

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§4 Haftung und Leistungshindernisse

 

4.1  SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH haften für die von ihnen oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

4.2  Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftet. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist auch im Falle grober Fahrlässigkeit auf die Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, sofern nicht bei Betrachtung des Einzelfalls eine andere Schadenshöhe plausibel dargelegt werden kann.

 

4.3 Nach Vertragsschluss auftretende Hindernisse, auf die die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH keinen Einfluss haben, etwa aufgrund bei Vertragsschluss nicht einkalkulierbarer äußerer Unwägbarkeiten, höherer Gewalt oder Hindernisse, deren Beseitigung wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende oder rechtswidrige Handlungen oder eine Gefährdung von Mitarbeitern der SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH bedingt, befreien die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH ersatzlos von der Leistungspflicht und rechtfertigen einen sanktionslosen Rücktritt vom Vertrag.

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4.4 Die SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Kaufvertrags ihrerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den vereinbarten Liefergegenstand unverschuldet nicht erhalten. Die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH werden den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Käufer steht infolge der Information der SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH ein Rücktrittsrecht zu. Die SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH werden dem Käufer im Falle des Rücktritts – gleich von wem – jegliche für den Kaufvertrag erbrachte Anzahlung unverzüglich erstatten.

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§5 Eigentumsvorbehalt / Zahlungen

 

5.1 Im Falle der Lieferung von Waren bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist SV Global und die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

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5.2 Die vereinbarten Zahlungsbedingungen sind im Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder der ausgestellten Rechnung definiert und für den Vertragspartner bindend. Sollte zwischen den Vertragsparteien betrieblich bedingt anderslautende Zahlungsbedingungen vereinbart werden, müssen diese schriftlich durch SV Global oder die Sréter Vermögensverwaltungs GmbH bestätigt werden.

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§6 Gerichtsstand / Anwendbares Recht

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Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von SV Global oder der Sréter Vermögensverwaltungs GmbH. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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§7 Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertragslücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri­gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

 

Stand: Februar 2023

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